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Willkommen auf der Internetseite der Wirtschaftsakademie
Köln GmbH
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Versicherungsfachmann/-frau
IHK
Die IHK Sachkundeprüfung ist zwingend erforderlich, wenn
Sie sich als Versicherungsvermittler nach § 34d der
Gewerbeordnung (GewO) in das Vermittlerregister der
jeweiligen Industrie- und Handelskammer eintragen lassen möchten.
Ihnen fehlt noch der Nachweis?
Dann melden Sie sich jetzt zum/r Versicherungsfachmann/-frau
IHK an!
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