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Versicherungsfachmann/-frau IHK

Die IHK Sachkundeprüfung ist zwingend erforderlich, wenn Sie sich als Versicherungsvermittler nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) in das Vermittlerregister der jeweiligen Industrie- und Handelskammer eintragen lassen möchten. Ihnen fehlt noch der Nachweis? 

Dann melden Sie sich jetzt zum/r Versicherungsfachmann/-frau IHK an!